Stadtplanung

Flächennutzungsplan

Ein Flächennutzungsplan wird häufig als „behördenverbindliches Verwaltungsprogramm“ bezeichnet. Er hat die Aufgabe, die grobe Flächennutzung auf dem gesamten Gemeindegebiet darzustellen. Dabei sind die insbesondere die in § 1 Abs. 6 BauGB aufgelisteten Belange gegen- und untereinander abzuwägen, die Darstellung erfolgt auf der Grundlage des Kataloges in § 5 BauGB. Im Rahmen der Abwägung ist auch über die Integration der Ziele der Landschaftsplanung zu entscheiden, die Erläuterungen zur Planung finden sich in der zugehörigen Begründung und im ebenfalls verpflichtend zu erstellenden Umweltbericht.

In den letzten Jahren sind insbesondere sachliche Teilfortschreibungen zu den Flächennutzungsplänen zum Thema „Windenergie“ erfolgt. Die Besonderheit der Darstellung von Flächen, die für die Windkraftnutzung geeignet sind, als Sonderbauflächen und der damit gleichzeitig erwirkte Ausschluss dieser Nutzungen im verbleibenden Verbandsgemeindegebiet (Darstellungsprivileg gemäß § 35 Abs. 3 BauGB) hat eine direkte Wirkung auf die einzelnen Grundstücksflächen und stellt somit einen Sonderfall dar. Unser Büro hat in den vergangenen Jahren Flächennutzungspläne dieser Art sowohl komplett, in mehreren Fällen auch die Umweltberichte erstellt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang auch die engmaschige Begleitung der zugehörigen Verfahren und die Erstellung von Beratungsvorlagen für die zuständigen Gremien.




Bebauungspläne und Städtebauliche Satzungen

Die Erstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen ist ein noch junges Tätigkeitsfeld in unserem Büro, jedoch können wir auch hier bereits abgeschlossene und mittlerweile rechtskräftige Planungen aufzeigen. Die Bearbeitung und rechtliche Einordnung dieser für Gemeinde, Behörden und für die einzelnen Grundstückseigentümer bindenden Satzungen basiert auf den teils langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeitenden. Von Vorteil ist die Erstellung von Bebauungsplan (mit textlichen Festsetzungen und städtebaulicher Begründung) und der im Regelfall erforderlichen Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, der Umweltprüfung und des Umweltberichtes in einem Team in unserem Hause. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang auch die engmaschige Begleitung der zugehörigen Verfahren und die Erstellung von Beratungsvorlagen für die zuständigen Gremien. Dies gilt auch für die Erstellung städtebaulicher Satzungen gemäß § 34 Abs. 3 und Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB.




Städtebauliche Konzepte

Ein Themenfeld der städtebaulichen Planung ist die Erstellung von Konzepten. Mit diesen kann beispielsweise die Betrachtung eines Stadt- oder Landschaftsraumes in Form eines Entwicklungskonzeptes als Grundlage für die spätere sukzessive Umsetzung in Teilbereichen, der städtebauliche Entwurf –auch in Alternativen- im Vorfeld zum Bebauungsplan, eine Machbarkeitsstudie (z.B. auch unter Berücksichtigung technischer Kriterien) oder die Erstellung und Begleitung von Dorferneuerungskonzepten gehören.