Landschaftsplanung

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist der flächendeckende, landschaftsökologische und –gestalterische Beitrag zum Flächennutzungsplan (FNP) eines Verbandsgemeinde- bzw. Stadtgebiets. Die im Landschaftsplan formulierten Zielaussagen und Maßnahmen sind gemäß Baugesetzbuch (BauGB) in der Abwägung zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitpläne aufgenommen werden. Ein Landschaftsplan ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) insbesondere dann aufzustellen bzw. fortzuschreiben, wenn im Planungsraum wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Durch langjährige Erfahrungen in der Erstellung von Landschaftsplänen für einige Verbandsgemeindegebiete sowie ein Stadtgebiet können wir eine fachlich kompetente Bearbeitung zusichern.


Landschaftspflegerischer Begleitplan

Für geplante Vorhaben, die gemäß BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Textteil und Plänen zu erstellen. Im LBP sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und Landschaftsbildes durch das Vorhaben zu erarbeiten. Hierfür erfolgt eine Bestandserfassung, Bewertung und Konfliktanalyse, die als Grundlage für die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und das Maßnahmenkonzept mit geeigneten Minderungs-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dient. Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellen wir bspw. zu Vorhaben im Straßen- und Radwegebau sowie Gesteinsabbau, geplanten Windkraftanlagen, Regenrückhaltebecken und Gewässerrenaturierungen.


Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltverträglichkeitsprüfungen umfassen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder der Durchführung eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Unsere Leistungen umfassen die Prüfung der UVP-Pflicht sowie die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien und UVP-Berichten, u.a. für geplante Windkraftanlagen, Straßenbauvorhaben, größere Bauvorhaben.


Umweltbericht und Grünordnungsplan

In Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (FNP - vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Zu einem Bebauungsplan ist ein Grünordnungsplan (GOP) zu erstellen, in dem die Inhalte des Umweltberichts integriert werden. Zudem werden im GOP, entsprechend der Ergebnisse der Umweltprüfung (einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung – saP), praxisorientierte Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen konzipiert (Eingriffsregelung gem. Bundesnaturschutzgesetz). Diese werden nach Abstimmung mit dem Vorhabensträger und den Fachbehörden festgelegt und in den Bebauungsplan verbindlich übernommen. Unser Leistungsspektrum reicht von Umweltberichten zu (Teil-) Fortschreibungen und Änderungen von Flächennutzungsplänen bis zu Grünordnungsplänen mit integrierten Umweltberichten zu Bebauungsplänen in Stadt- und Gemeindegebieten sowie zu Photovoltaikanlagen.


FFH - Verträglichkeitsprüfung

Die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU bzw. das Bundesnaturschutzgesetz schreiben die Prüfung der Verträglichkeit von geplanten Projekten (z.B. Straßenneubau, Windkraftanlagen) oder Plänen (z.B. Bebauungsplänen) mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) vor, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen das Gebiet erheblich beeinträchtigen können. Hierzu erstellen wir i.d.R. zunächst eine FFH-Vorprüfung, um zu prüfen, ob eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese wird von uns durchgeführt, wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen sind.


Biotoptypenkartierung

Wir bieten flächendeckende Kartierungen der aktuellen Biotoptypen in einem Plangebiet sowie die Erstellung von Bestandsplänen an. Diese dienen als Grundlage für unsere landschaftsplanerischen Gutachten sowie die naturschutzfachliche Bewertung von Eingriffen durch geplante Vorhaben.


Unsere sonstigen Leistungen sind:

  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge
  • Sichtfeldanalysen
  • Pflege- und Entwicklungspläne
  • Landschaftspflegerische Stellungnahmen zu Projekten jeder Art
  • Befreiungsanträge, z.B. bei Vorhaben innerhalb eines Naturparks
  • Machbarkeitsstudien
  • Ökologische Baubegleitung