Stellungnahme zur FFH-Verträglichkeit der Modernisierung einer Brecheranlage

Projekt Informationen:

Die Fa. Hippert GmbH hat im Rahmen von Änderungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Neuerrichtung einer Vorbrecheranlage i.V. mit der Änderung des Standorts beantragt. Das Vorhaben ist mittlerweile genehmigt. Die im Steinbruch vorhandene Altanlage wird vollständig entfallen. Der Standort der Neuanlage wird nicht mehr -wie bisher- im unteren (Eingangs-) Bereich des Steinbruchs sein, sondern nach Norden, in den aktiven Abbaubereich, verlegt. Gründe für die Maßnahme sind insbesondere die Optimierung der Betriebsabläufe und die Minimierung der von der neuen Anlage ausgehenden Emissionen (Luftschadstoffe und Lärm).

Durch die Änderung des Standortes rückt die Anlage auf rd. 150 m an das FFH-Gebiet ‘Kalkwälder bei Palzem’ (6404-305) heran. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das FFH-Gebiet (Vergleich Bestandssituation / Situation nach Änderung) war eine Darstellung der möglichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet erforderlich. Die differenzierten Rahmenbedingungen für die Anlage selbst ergaben sich aus dem o.g. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

  • Fertiggestellt:
  • Juni 2017
  • Kategorie:
  • Landschaftsplanung
    FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Auftraggeber:
  • Fa. Hippert GmbH, Steinbruch, Schloss Thorn
Steinbruch