Zur Verstärkung unseres Planungsteams in Trier suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
Dipl.-Ingenieur/Bachelor/Master oder Techniker m/w/d Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung oder vergleichbare Fachrichtung
Ihre Aufgaben:
Unser vielfältiges Aufgabengebiet umfasst die Planung und Betreuung von Freianlagen für Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätzen, Freizeitanlagen und Hausgärten sowie die Gestaltung der Umgebung technischer Bauwerke oder auch Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung.
Voraussetzung für Ihre Bewerbung:
Wir erwarten selbständiges Arbeiten in der Objektplanung zu allen Leistungsphasen des § 39 HOAI – Freianlagen. Dies beinhaltet die Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung über die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen bis zur Bauüberwachung und Abrechnung. Kenntnisse in der Landschafts- und Grünordnungsplanung zum zeitweisen Einsatz auch in diesen Arbeitsfeldern unseres Büros bei Bedarf sind von Vorteil - aber nicht Bedingung. Die Stelle ist geeignet für kreative Menschen, die ein Studium in den Bereichen Garten- und Landschaftsplanung erfolgreich abgeschlossen und bereits Berufserfahrung gesammelt haben. CAD-Kenntnisse (AutoCAD) sind wünschenswert
Unser Angebot:
Wir bieten interessante Projekte von der Konzeption bis zur Umsetzung sowie abwechslungsreiche Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung.
Werden Sie Teil unseres Teams und bewerben Sie sich. Wir freuen uns auf Sie.
Karlheinz Fischer Landschaftsarchitekt BDLA Langwies 20 54296 Trier Telefon: 0651 / 16038 fischer-kh@t-online.de
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Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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